Der Bundestag hat am 26.04.2024 das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung (20/8290, 20/8670) beschlossen.
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht