Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Das teilt das BMAS mit.
Steuerliche Gestaltungen
Vom Erwerb über die Vermietung bis zum Verkauf bieten sich bei einer gewerblich genutzten Immobilie attraktive Gestaltungsoptionen.