Die sog. E-Evidence-Verordnung quält sich auf die Zielgerade des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Wenn Strafverfolgungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten zukünftig Mandantendaten von privaten Service-Providern herausverlangen können, dann könnte dies lt. DStV das Berufsgeheimnis und die Datensicherheit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beinträchtigen.
Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert
Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig. Dies