Die sog. E-Evidence-Verordnung quält sich auf die Zielgerade des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Wenn Strafverfolgungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten zukünftig Mandantendaten von privaten Service-Providern herausverlangen können, dann könnte dies lt. DStV das Berufsgeheimnis und die Datensicherheit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beinträchtigen.
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt