Das LSG Baden-Württemberg hat es letztinstanzlich abgelehnt, die Durchführung eines Open-House-Verfahrens für Kontrastmittel zu untersagen (Az. L 11 KR 2028/21 ER-B).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen