Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 13 EG 15/18).
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen