Seit September 2017 wird CETA, das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, vorläufig angewandt. Auch deutschen Unternehmen hilft lt. DIHK der seitdem erfolgte Abbau von Handelshemmnissen: Zölle sind gesunken, Doppelzertifizierungen entfallen, der Marktzugang hat sich verbessert. Bevor das Abkommen vollständig in Kraft treten kann, muss es jedoch noch in zwölf EU-Ländern, darunter Deutschland, ratifiziert werden. Eine klare Zustimmung des Bundestages wäre für die Planungssicherheit im Außenhandel und für Investitionen wichtig, vor allem aber ein dringend nötiges Signal gegen Protektionismus.
Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich irrelevant für die Versorgungsbezüge
Ein Beamter hatte ein angespartes Zeitguthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto – etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit – noch nicht ausgeschöpft, als er sich für einen Wechsel