Die hochrangige Expertengruppe zur Nutzung neuer Datenquellen für amtliche Statistiken wurde im Rahmen der Daten- und Digitalstrategie der EU-Kommission eingerichtet. Die Aufgabe der Expertengruppe ist es, Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs von Behörden auf Daten von Unternehmen zum Zweck der Erstellung amtlicher Statistiken (B2G4S) zu geben.
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht