Der VGH Hessen bestätigte, dass es nicht gegen § 32 Abs. 2 BWahlG verstößt, wenn forsa vor dem Tag der Bundestagswahl Ergebnisse von Befragungen veröffentlicht, denen als nicht gesondert ausgewiesener Bestandteil auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffenen Wahlentscheidungen zugrunde liegen (Az. 8 B 1929/21).
Die Vermietung und der Verkauf tatsächlich nicht existenter Container führt zu sonstigen Einkünften
Die Vermietung und der Verkauf nicht existenter Seefrachtcontainer kann zu sonstigen Einkünften führen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 6 K 608/22 E).