Gesetz zum Whistleblowerschutz erhält keine Zustimmung im Bundesrat

Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von sog. Whistleblowern (HinSchG) hat am 10.02.2023 im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten und geht in den Vermittlungsausschuss.

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