Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht (Az. L 11 AS 632/20).
Digitale Services im Handwerk bislang wenig genutzt
Die neue Wand zur Küche ist gemauert, die Badewanne eingebaut, die Wohnzimmerleuchte verkabelt: jetzt einfach die EC-Karte ans Lesegerät halten oder die Rechnung des Handwerkers