Die Anerkennung eines Impfschadens setzt voraus, dass eine Impfreaktion grundsätzlich ärztlich dokumentiert wird, diese über eine bloße übliche Nebenwirkung des verwendeten Impfstoffes hinausgeht und es letztlich zu einer Funktionsstörung kommt. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VJ 254/21).
Bundesrat fordert Verbesserungen beim BAföG
Der Bundesrat beschäftigte sich am 26.04.2024 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).