Kein Schmerzensgeldanspruch gegen den Schulträger nach Schlägerei zwischen Zweitklässlern

Das AG Frankfurt entschied, dass das Verlassen eines Klassenzimmers durch die Klassenlehrerin für mehrere Minuten keine vorsätzliche Aufsichtspflichtverletzung darstellt (Az. 29 C 1632/20 (21)).

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