Das FG Münster entschied, dass Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs erstattet hat, von diesem nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können (Az. 12 K 3738/19 E).
Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2023
Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen ab Dezember 2023.