Das FG Münster entschied, dass Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs erstattet hat, von diesem nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können (Az. 12 K 3738/19 E).
Abgesetzt: Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen für Arbeitnehmer
Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“ (BT-Drucks. 20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages