Die Wiedereinführung einer Homeoffice-Pflicht für Unternehmen ist nicht vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32394) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.
Leitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUV
Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit