Die Wiedereinführung einer Homeoffice-Pflicht für Unternehmen ist nicht vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32394) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen