Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) blieb im Bundesrat am 22.03.2024 ohne die notwendige Mehrheit. Damit ist das Gesetz gescheitert. Ein Vermittlungsverfahren wäre aber noch möglich.
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).