Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten

Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten überarbeitet. Die Umsetzung der geplanten Dokumentationspflichten dürfte sich in der Praxis jedoch lt. DStV nach wie vor mitunter als schwierig gestalten.

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