Zwischen den Zeichen „The North Face“ und „The Dog Face“ besteht zwar keine Verwechslungsgefahr, da die Marke „The North Face“ jedoch in erheblichem Maß bekannt ist, wird der (potenzielle) Kunde trotz der erkennbar unterschiedlichen Bedeutung von „Dog“ und „North“ die Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen. Das OLG Frankfurt untersagte daher die Verwendung des Zeichens „The Dog Face“ (Az. 6 W 32/22).
Anti-SLAPP-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
Am 16.04.2024 wurde die Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche