Die Bundesregierung spricht sich „für eine weitere Modernisierung und Digitalisierung der Ziviljustiz unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundsätze“ aus (19/32270).
Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert
Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig. Dies