„Nulltarif-Optionen“ verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet. Folglich sind auch Beschränkungen der Bandbreite sowie von Tethering oder Roaming, die auf der Aktivierung einer solchen Option beruhen, mit dem Unionsrecht unvereinbar. So entschied der EuGH (Rs C-854/19 u. a.).
Motorboot stockt – Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung?
Ein Verkäufer täuscht nur dann arglistig über Mängel an einer Sache, wenn er oder seine Hilfspersonen die Mängel kennen. Es reicht hingegen nicht aus, dass