Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, nicht genutzte Teile des Sparer-Pauschbetrags auf Folgejahre übertragen zu können. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (19/32522) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist