Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land NRW hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1986/22).
Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, Pappe- und Kartonabfälle erfolglos
Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des Rheingau-Taunus-Kreises gegen verschiedene Betreiber von sog. dualen Systemen für die Erfassung und Entsorgung von