Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es krank ist, muss man dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht man direkt selbst zum Tierarzt, kriegt man die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag. So entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 92/21).
„Automatenshop“ darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
Das VG Osnabrück hat den Antrag der Betreiberin eines „Automatenshops“ auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung der