Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es krank ist, muss man dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht man direkt selbst zum Tierarzt, kriegt man die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag. So entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 92/21).
Staatliche Beihilfen: Britische Steuervorteile für Unternehmen nicht rechtswidrig
Der EuGH hat einen Beschluss der EU-Kommission kassiert, in dem diese festgestellt hatte, dass das Vereinigte Königreich ausländischen Unternehmen (CFC) unberechtigte Steuervorteile gewährt habe. Kern