Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 06.04.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie wurde zum sechsten Mal – bis zum 31.03.2022 – verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20/ 10004 :001).
„Automatenshop“ darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
Das VG Osnabrück hat den Antrag der Betreiberin eines „Automatenshops“ auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung der