Der EuGH urteilte, dass ein Kunde nicht allein deswegen ein hohes Risikoniveau gemäß der Geldwäscherichtlinie hat, weil er Nichtregierungsorganisation ist, ein Angestellter Staatsangehöriger eines Drittlandes mit hohem Korruptionsrisiko oder der Geschäftspartner des Kunden mit einem solchen Drittland verbunden ist (Rs. C-562/20). Darüber berichtet die BRAK.
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet