Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe

Die Bundesregierung hat den vom BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen. Die Inkassoaufsicht wird auf Bundesebene zentralisiert und die Bereiche Verbraucherschutz, Legal Tech und Geldwäscheprävention werden gestärkt.

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