Mit der Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.06.2021 wurde die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) an die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Des Weiteren wurde der Begriff des Fachunternehmens auf weitere Gewerke und Unternehmen der Fenstermontage ausgedehnt. Das BMF veröffentlicht neue Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG (bisher: § 21 Energieeinsparverordnung) auszustellenden Bescheinigungen (Az. IV C 1 – S-2296-c / 20 / 10003 :004).
Schädliche Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung im Rahmen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung
Bei einer Paletten-Förderanlage in einer 2-geschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung