Die Situation der COVID-19-Pandemie bedingt, die Erweiterung und Verlängerung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen der Jahre 2020 und 2021 zur Anwendung zu bringen. Die Finanzverwaltung hat daher beschlossen, die in den BMF-Schreiben vom 09.04.2020, vom 26.05.2020 und vom 18.12.2020 enthaltenen Verwaltungsregelungen zu verlängern und zu erweitern (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :006).
Datenschutzrechts-Novelle: BRAK fordert erneut sektorale Datenschutzaufsicht für die Anwaltschaft
Das Bundesdatenschutzgesetz soll nach einer Evaluierung überarbeitet und insbesondere die Datenschutzaufsicht vereinheitlicht werden. Die BRAK begrüßt das im Grundsatz, hält aber an ihrer Forderung fest,