Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

Die Situation der COVID-19-Pandemie bedingt, die Erweiterung und Verlängerung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen der Jahre 2020 und 2021 zur Anwendung zu bringen. Die Finanzverwaltung hat daher beschlossen, die in den BMF-Schreiben vom 09.04.2020, vom 26.05.2020 und vom 18.12.2020 enthaltenen Verwaltungsregelungen zu verlängern und zu erweitern (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :006).

Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz

Das am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und

Mehr lesen

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Oberndorferstraße 2
84032 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München