Im Streit um Rückzahlung von Vergütung für die Gasversorgung lehnte das AG München eine Klage auf Zahlung von 4.259,56 Euro ab (Az. 172 C 12407/23).
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen