Ein Recht zur Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil dann nicht zu, wenn im Falle eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten sind. Das entschied das OLG Zweibrücken (Az. 2 UFH 2/21).
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
Nach dem BGH-Beschluss VIII ZR 143/24 vom 25.02.2025 zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz sind beim Senat in Folge