Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH vom 06. 11.2018 und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Senatsrechtsprechung nicht, den Anspruch innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen, begann die Ausschlussfrist erst mit der Bekanntgabe des Urteils. So das BAG (Az. 9 AZR 244/20).
Attac: Klage auf Zugang zu Dokumenten des BMF auch in zweiter Instanz nur teilweise erfolgreich
Das OVG Berlin-Brandenburg hat über die Berufungen des Attac Trägerverein e.V. und des BMF entschieden. Gegenstand des Berufungsverfahrens war die Frage, ob dem Kläger im