Ein erneuter Beihilfeantrag, dem nunmehr der erforderliche Verordnungsbeleg beigefügt wurde, kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es sei bereits bestandskräftig über den Beihilfeanspruch entschieden worden. Dies entschied das VG Koblenz und verpflichtete die beklagte Pfälzische Pensionsanstalt, dem Kläger Beihilfe für seine Brille zu gewähren (Az. 5 K 360/21.KO).
Bund-Länder-Digitalgipfel: Bund und Länder beschließen verstärkte Zusammenarbeit
Am 30.03.2023 fand im BMJ der Justiz der Bund-Länder Digitalgipfel statt. Dabei haben sich Bund und Länder in einer Gipfelerklärung verständigt, die Digitalisierung der Justiz