Ein erneuter Beihilfeantrag, dem nunmehr der erforderliche Verordnungsbeleg beigefügt wurde, kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es sei bereits bestandskräftig über den Beihilfeanspruch entschieden worden. Dies entschied das VG Koblenz und verpflichtete die beklagte Pfälzische Pensionsanstalt, dem Kläger Beihilfe für seine Brille zu gewähren (Az. 5 K 360/21.KO).
Inflationsrate im Oktober 2025 bei +2,3 %
Die Inflationsrate in Deutschland lag im Oktober 2025 bei +2,3 %. Im September 2025 hatte sie +2,4 % und im August 2025 +2,2 % betragen.