Verbraucher können sich ab sofort zur Musterfeststellungsklage gegen den Ticketvertreiber eventim anmelden. Der vzbv hatte die Klage am 7. Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, da eventim nach abgesagten Veranstaltungen häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurückzahlt.
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).