Ob geschäftliche Haustürbesuche auch ohne vorherige Einwilligung erlaubt sind, ist in Deutschland nicht eindeutig geregelt. Nach einem aktuellen Beschluss des BGH (Az. I ZR 221/20) ist klar, dass es grundsätzlich keiner Einwilligung bedarf. Darauf weist der vzbv hin.
Spezi gegen Bauerlimo
Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks für die Bundesrepublik Deutschland untersagt (Az. 33