Das AG München hat die Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Erstattung von Kosten, die der Klägerin durch eine ersatzweise Buchung eines verpassten Hinflugs entstanden sind, abgewiesen (Az. 275 C 17530/19).
Rezessionsrisiko geringfügig gesunken – doch IMK-Konjunkturampel bleibt auf rot
Kaufkraftverluste durch hohe Preissteigerungen insbesondere bei Energie und Lebensmitteln als Folge des Ukraine-Kriegs, fortdauernde Lieferkettenprobleme, schwacher Euro und die zusätzliche geopolitische Unsicherheit rund um Taiwan