Informationen zum Arbeitsrecht / Lohn ab 2021
Kurzarbeit wegen Corona: Die Sonderregelungen bleiben bestehen bis voraussichtlich 31.12.2021 Verlängerung des Zeitraums für die Corona Sonderzahlung für 2020/2021 in Höhe von insgesamt max. 1.500,00
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Kurzarbeit wegen Corona: Die Sonderregelungen bleiben bestehen bis voraussichtlich 31.12.2021 Verlängerung des Zeitraums für die Corona Sonderzahlung für 2020/2021 in Höhe von insgesamt max. 1.500,00
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