Informationen zum Arbeitsrecht / Lohn ab 2021

  1. Kurzarbeit wegen Corona: Die Sonderregelungen bleiben bestehen bis voraussichtlich 31.12.2021
  2. Verlängerung des Zeitraums für die Corona Sonderzahlung für 2020/2021 in Höhe von insgesamt max. 1.500,00 € bis 30.06.2021 (vormals 31.12.2020)
  3. Erweiterung des Kinderkrankengelds von 10 auf 20 Tage pro Kind und Elternteil (Betreuung erkranktes Kind)
  4. Verlängerung Anspruch Freistellung Eltern bei Schulschließung von 6 auf 10 Wochen für Kinderbetreuung
  5. Bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung kann Arbeitnehmer bei Ausfallzeiten durch notwendige Kinderbetreuung auf Grund von Schulschließung etc. einen Antrag auf Herabsetzung der Beiträge von 20% bei der Krankenkasse stellen
  6. Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2021 auf 9,50 € und zum 01.07.2021 auf 9,60 €. Die Arbeitszeitvereinbarungen sind diesbezüglich zu prüfen und ggf. anzupassen.
  7. (Teilweise) Abschaffung des Solidaritätszuschlags
  8. Erhöhung Pendlerpauschale seit dem 01.01.2021 auf 35 Cent / km, erst ab dem 21. Kilometer.
  9. Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ärzte senden ab 01.01.2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Im Rahmen der Übergangsphase wird zusätzlich der „gelbe Schein“ noch an den Arbeitnehmer ausgehändigt.
  10. Corona Überbrückungshilfen laufen weiter
  11. Neues Krankenkassenwahlrecht ab 01.01.2021 mit vereinfachtem Krankenkassenwechsel und verkürzter Bindungsfrist.

Bitte sprechen Sie uns an, unser Kanzleiteam hilft Ihnen gerne weiter.

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