- Kurzarbeit wegen Corona: Die Sonderregelungen bleiben bestehen bis voraussichtlich 31.12.2021
- Verlängerung des Zeitraums für die Corona Sonderzahlung für 2020/2021 in Höhe von insgesamt max. 1.500,00 € bis 30.06.2021 (vormals 31.12.2020)
- Erweiterung des Kinderkrankengelds von 10 auf 20 Tage pro Kind und Elternteil (Betreuung erkranktes Kind)
- Verlängerung Anspruch Freistellung Eltern bei Schulschließung von 6 auf 10 Wochen für Kinderbetreuung
- Bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung kann Arbeitnehmer bei Ausfallzeiten durch notwendige Kinderbetreuung auf Grund von Schulschließung etc. einen Antrag auf Herabsetzung der Beiträge von 20% bei der Krankenkasse stellen
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2021 auf 9,50 € und zum 01.07.2021 auf 9,60 €. Die Arbeitszeitvereinbarungen sind diesbezüglich zu prüfen und ggf. anzupassen.
- (Teilweise) Abschaffung des Solidaritätszuschlags
- Erhöhung Pendlerpauschale seit dem 01.01.2021 auf 35 Cent / km, erst ab dem 21. Kilometer.
- Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ärzte senden ab 01.01.2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Im Rahmen der Übergangsphase wird zusätzlich der „gelbe Schein“ noch an den Arbeitnehmer ausgehändigt.
- Corona Überbrückungshilfen laufen weiter
- Neues Krankenkassenwahlrecht ab 01.01.2021 mit vereinfachtem Krankenkassenwechsel und verkürzter Bindungsfrist.
Bitte sprechen Sie uns an, unser Kanzleiteam hilft Ihnen gerne weiter.