BFH: Steuerberater sind seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet
Der BFH hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des beSt verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den