Das AG München gab der Klage eines Ehepaars gegen ihre Vermieterin auf Entfernung aller Gegenstände aus der mitvermieteten Garage sowie weiteren Mobiliars aus dem vermieteten Einfamilienhaus statt und wies die Klage nur hinsichtlich der verlangten Entfernung eines Sideboards ab (Az. 461 C 5739/20).
Sanktionen gegen Russland: Allgemeine Genehmigung des BAFA für WP- und StB-Dienstleistungen nach Art. 5n Abs. 10 Buchstabe h) VO (EU) 833/2024
Es ist grundsätzlich verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung für die Regierung Russlands