Am 01.01.2022 sind neue EU-Vorschriften zu digitalen Inhalten und zum Verkauf von Waren in Kraft getreten. Von nun an wird es für Verbraucher und Unternehmen einfacher sein, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen und Waren sowie „intelligente Waren“ EU-weit zu kaufen und zu verkaufen.
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet