Kein Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Sturz über Gullydeckel

Das AG München wies die Klage eines Münchners ab, der nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von der kommunalen Versorgungsgesellschaft begehrte (Az. 182 C 8281/21).

Versehentliche Stornierung?

Im Streit um Ansprüche auf Rückerstattung aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 3.948,91 Euro ab (Az. 275 C 20050/23).

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