An der „2G+-Regel“ kann ein Sportverband ungeachtet eines etwaigen veränderten Infektionsgeschehens und zwischenzeitlich in Kraft gesetzter gesetzgeberischer Lockerungen festhalten. So das OLG Köln (Az. I – 4 W 27/22).
Gesetzentwurf zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst
Das BMFSFJ hat den Gesetzentwurf zu Änderungen im Freiwilligen-Teilzeitgesetz veröffentlicht. Er verbessert die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Teilzeit-Möglichkeiten, des Taschengeldes und ermöglicht zusätzliche Mobilitätszuschläge.