Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand, der Kindertagespflegepersonen bei ihrer Tätigkeit entsteht, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 1.21 und 5 C 3.21).
Zur ermäßigten Besteuerung von Abfindungen
Der 2. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat am 15. Februar 2024 in mehreren Verfahren über die steuerliche Behandlung einer ersten Abfindung in Fällen entschieden, in