Die in § 3b NetzDG vorgesehene Pflicht, ein Gegenvorstellungsverfahren vorzuhalten, ist auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke teilweise nicht anwendbar. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen vorläufig festgestellt (Az. 13 B 381/22).
Europäisches Parlament: Zustimmung zum Kompromissvorschlag zur europäischen Lieferketten-Richtlinie CSDDD
Am 24. April 2024 hat das EU-Parlament dem Kompromissvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Darauf weist die WPK hin.