Steuervorbescheide: Nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Kokott hat die EU-Kommission zu Unrecht festgestellt, dass Luxemburg der Engie-Gruppe unzulässige staatliche Beihilfen in Form von Steuervorteilen gewährt habe (Az. C-454/21 P und C-451/21 P).
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht