Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts besteht gemäß § 130d Abs. 1 ZPO ab dem 1. Januar 2022 die Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr. Das FG Berlin-Brandenburg weist dazu auf Einzelheiten hin.
Rechtswegbeschwerde der Förderstiftung konservative Bildung und Forschung erfolglos
Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerden der privatrechtlich organisierten Förderstiftung konservative Bildung und Forschung gegen die Verweisung ihres Rechtsstreits mit der in Göttingen ansässigen Verbundzentrale