Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem BAföG über das 4. Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn das Nichtbestehen von Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt. So das BVerwG (Az. 5 C 6.21).
EuG zur Gewährung einer Beihilfe für eine Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Die Klage gegen den Beschluss, mit dem die EU-Kommission, die der Fluggesellschaft Blue Air von Rumänien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gewährte Beihilfe genehmigt hat,