Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das KG Berlin nach einer Klage des vzbv festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten.
Attac: Klage auf Zugang zu Dokumenten des BMF auch in zweiter Instanz nur teilweise erfolgreich
Das OVG Berlin-Brandenburg hat über die Berufungen des Attac Trägerverein e.V. und des BMF entschieden. Gegenstand des Berufungsverfahrens war die Frage, ob dem Kläger im