Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das KG Berlin nach einer Klage des vzbv festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten.
Nach BVerfG-Ablehnung: Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes
Der Bundestag hat am 26.04.2024 die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, bevor es in Kraft treten kann.