Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das KG Berlin nach einer Klage des vzbv festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten.
Jedes zweite Unternehmen in Deutschland nutzt Strom aus erneuerbaren Energien
KfW Research hat eine Sonderauswertung des KfW-Klimabarometers durchgeführt. Die Auswertung liefert neue repräsentative Ergebnisse zu Investitionen in sowie die Nutzung von Strom und Wärme aus